Honorarangleichung GKV-PKV – aber auf welchem Niveau?

Autor: khb/det

Ministerin Schmidt will gleiche Festhonorare für gesetzlich und privat Versicherte durchsetzen. Bundesärztekammer, KBV, KVen und Ärzteverbände befürchten Honorarsenkungen. Aber ist eine Angleichung der Vergütungen per se schlecht – oder kommt es nicht vielmehr auf das künftige Honorarniveau an?

CDU, SPD und CSU haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung auf eine Honorarsenkung der Ärzte bei Behandlung von Beamten, Richtern und Politikern sowie Pensionären dieser Berufsgruppen verständigt: Der GOÄ-Multiplikator soll bei Behandlungspflicht für diese rund 4 Mio. Privatversicherten begrenzt werden – wohl auf den 1,7-fachen Satz des PKV-Standardtarifs. Um die 5000 Euro Honorar pro Jahr und Arzt würde dieses Manöver zu Gunsten der öffentlichen Kassen der ambulanten Medizin entziehen.

77,9 Cent pro Arztminute
Medi-Deutschland-Chef Dr. Werner Baumgärtner spricht von einer „miserablen Vergütung“ mit 77,9 Cent pro Arztminute und droht „entschiedenen Widerstand“ an. Die Bundesärztekammer…

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