Im Notfall dürfen Ärzte trotz Verfügung handeln
Der Bundestag erwägt gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung. Dabei ist der Blick insbesondere auf das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende gerichtet. Im Praxisalltag mindestens ebenso wichtig ist die Frage der Verbindlichkeit von Vollmachten, die nicht mehr entscheidungsfähige Patienten zuvor erteilt haben. Für Ärzte sind die Generalvollmacht, die häufig auch eine Gesundheitsvollmacht beinhaltet, und eben die Gesundheitsvollmacht bedeutend. Denn damit der Arzt sich an eine Vollmacht halten muss, muss sie sich auch mit der Gesundheitsfürsorge befassen. Bei Generalvollmachten bedeutet das, dass eine Gesundheitsvollmacht enthalten sein muss. Ist dies nicht der Fall, dürfe der Arzt die…
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