Ist das überhaupt legal?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Hierzu muß zunächst darauf hingewiesen werden, daß die Erteilung dieses Zuschlags nicht im Ermessen einer einzelnen KV steht, sondern vielmehr in Teil B Nr. 1.6 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM zwingend vorgeschrieben ist. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind also gesetzlich verpflichtet, den genannten Zuschlag zu erteilen. Unabhängig davon, ob der Zuschlag als solcher nun für gerecht oder unsinnig erachtet wird, könnte die entsprechende Regelung im EBM nur über den Weg der Sozialgerichte, letztendlich also vom Bundessozialgericht, aufgehoben werden. Das Bundessozialgericht aber gibt dem Normgeber einen großzügigen…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.