Ist mein Honorar verloren?

Frage von Dr. Ralf B. Wagner,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Berlin:

Einem Patienten ist 1 xbd Jahre nach Vertragsabschluss nach schwerer Erkrankung gekündigt worden. Seine Arztrechnungen blieben zum großen Teil unerstattet, und seine Versicherungsbeiträge wurden sogar einbehalten. Der sehr adipöse Patient war dem Außendienst-Mitarbeiter bei Vertragsabschluss von Angesicht bekannt. Bei Vertragsabschluss wurde kein ärztlicher Befundbericht angefordert. Der geistig eingeschränkte Patient ist leider nicht ausreichend in der Lage, seine Interessen selbst zu vertreten. Dadurch komme auch ich nicht zu meinen Ansprüchen der Liquidation.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Entgegen der Auffassung von Herrn Dr. Wagner hat die private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag mit seinem Patienten nicht gekündigt. Vielmehr ist die Versicherung vom Versicherungsvertrag zurückgetreten, weil der Patient bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht haben soll.

Nach § 16 II, 1 VVG kann eine Versicherung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer mitteilt. Beim Krankenversicherungsvertrag darf er insbesondere keine falschen Angaben zu…

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