Ist mein Honorar verloren?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Entgegen der Auffassung von Herrn Dr. Wagner hat die private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag mit seinem Patienten nicht gekündigt. Vielmehr ist die Versicherung vom Versicherungsvertrag zurückgetreten, weil der Patient bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht haben soll.
Nach § 16 II, 1 VVG kann eine Versicherung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer mitteilt. Beim Krankenversicherungsvertrag darf er insbesondere keine falschen Angaben zu…
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