Jeweils vollen Besuch abrechnen?
Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann, Arzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:
Der Begriff der „sozialen Gemeinschaft“ ist weiträumig und bezieht sich nicht auf eine räumliche Entfernung oder Nähe, sondern auf alle denkbaren Formen des Zusammenlebens, bei denen die üblicherweise auf das familiäre Leben bezogene gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und die Festlegung von Tageszeiten für bestimmte Verrichtungen und Aufgaben in vergleichbarer Weise Anwendung finden.
Als soziale Gemeinschaften im Sinne der Leistungsbeschreibung der Nr. 032 EBM sind deshalb nicht nur Familien und Großfamilien, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften, sondern auch Gemeinschaften in Behindertenheimen,…
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