Jurist warnt: Ärzte müssen Risikomanagement einführen!

Autor: reh

Weil auch die Deutschen immer öfter vor Gericht ziehen, sollten Arztpraxen sich besser vor zivil- und strafrechtlichen Haftungsgefahren schützen. Was sie dazu unbedingt brauchen, sei ein Risikomanagement, warnt ein Jurist.

Für Arztpraxen gilt genauso wie für sämtliche anderen Unternehmen die sog. zivilrechtliche Verantwortung gem. § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Professor Dr. Josef Scherer, Rechtsanwalt und Professor für Unternehmensrecht, Risiko- und Krisenmanagement, Sanierungs- und Insolvenzrecht an der Hochschule Deggendorf, erklärt, was das bedeutet: Die Arztpraxis ist zivilrechtlich verantwortlich für Schäden, die ihre Organe (die Praxisleitung) und Verrichtungsgehilfen (z.B. die Helferinnen) verursachen. Hierbei geht es grundsätzlich um Schadensersatzforderungen.

Schnell ist auch das <forced-line-break />Privatvermögen futsch

Doch die zivilrechtliche Verantwortung geht noch weiter, mahnt Prof.…

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