Kasse verweigert Behandlungspflege
Antwort von Christine Obermeier,
Fachanwältin für Sozialrecht,
Regensburg:
Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V erhalten Versicherte von ihren Krankenkassen eine Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Unter dieser Behandlungspflege sind Hilfeleistungen medizinischer Art zu verstehen, die neben der ärztlichen Behandlung erbracht werden und diese unmittelbar unterstützen und ergänzen.
Zur Behandlungspflege gehören u.a. Injektionen, Verbandswechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen, Dekubitusversorgung, Krisenintervention, Feststellung und Beobachtung des jeweiligen Krankenstandes und der…
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