Koalition will Ärzte zum Patientenverrat zwingen
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ enthält unverändert eine Bestimmung, mit der die ärztliche Schweigepflicht sozialrechtlich zur Disposition gestellt wird. Versteckt in Artikel 6 des 274 Seiten starken Entwurfs der Großen Koalition sind auch Änderungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) V eingearbeitet, die mit der Pflegereform eigentlich nichts zu tun haben.
Ärzte und Kliniken sollen die Kassen informieren
So soll § 294a SGB V folgender Absatz 2 angefügt werden: „Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch…
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