KVen erhalten von der Barmer Mio. Euro zurück
Die Teilfinanzierung des Barmer-Vertrags aus IV-Mitteln war von zwei Landessozialgerichten als rechtswidrig beurteilt worden. Dagegen ging die Ersatzkasse in Revision vor das Bundessozialgericht (BSG). Dort wurde die Revision nun zurückgewiesen. Der Barmer-Vertrag bietet laut BSG keine „Integrierte Versorgung“ im Sinne des §<nonbreaking-space />140a SGB<nonbreaking-space />V. Deshalb durfte die Kasse zur Finanzierung des Vertrages kein Geld von der KV Thüringen einbehalten, die dagegen geklagt hatte. Die Wirksamkeit des Vertrages selbst wird durch das Urteil nicht infrage gestellt. Das BSG führte aus: Der Barmer-Hausarztvertrag gewährleistet keine „verschiedene Leistungssektoren…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.