KVen erhalten von der Barmer Mio. Euro zurück

Autor: det

Die Finanzierung des Barmer-Hausarzt-Hausapotheker-Vertrages aus Mitteln der Integrierten Versorgung (IV) ist rechtswidrig. Die Barmer muss nun den KVen und Krankenhäusern zwischen 40 und 60 Millionen Euro zurückzahlen. Die teilnehmenden Ärzte dürfen das erhaltene Geld behalten. Zudem läuft der Vertrag zunächst weiter.

Die Teilfinanzierung des Barmer-Vertrags aus IV-Mitteln war von zwei Landessozialgerichten als rechtswidrig beurteilt worden. Dagegen ging die Ersatzkasse in Revision vor das Bundessozialgericht (BSG). Dort wurde die Revision nun zurückgewiesen. Der Barmer-Vertrag bietet laut BSG keine „Integrierte Versorgung“ im Sinne des §<nonbreaking-space />140a SGB<nonbreaking-space />V. Deshalb durfte die Kasse zur Finanzierung des Vertrages kein Geld von der KV Thüringen einbehalten, die dagegen geklagt hatte. Die Wirksamkeit des Vertrages selbst wird durch das Urteil nicht infrage gestellt. Das BSG führte aus: Der Barmer-Hausarztvertrag gewährleistet keine „verschiedene Leistungssektoren…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.