Lotsen für alle Kassen

Autor: REI

Hausärzte, die in Nordrhein als „Lotsen“ für ihre Patienten tätig sein wollen, müssen nur drei Modelle kennen: die Barmer-Integrationsversorgung und die beiden Verträge nach § 73b SGB V , die die KV mit allen Ersatzkassen (außer der Barmer) bzw. allen Primärkassen – Start: 1. Juli – vereinbart hat.

Das Hausarztmodell der Ersatzkassen ist in weiten Teilen mit dem Vertrag identisch, den dieselben Kassen vorher mit der KV Hessen abgeschlossen haben. Deren erwachsene Versicherten dürfen sich darauf festlegen, ein Jahr lang stets erst ihren Hausarzt statt eines Facharztes aufzusuchen (ausgenommen sind Augen- und Frauenärzte sowie Psychotherapeuten). Als DAK- oder TK-Versicherte müssen sie dann keine Praxisgebühr mehr entrichten und erhalten eine neue Versichertenkarte (nicht alle Ersatzkassen bieten eine „Bonifizierung“).

Ein freiwillig teilnehmender Hausarzt engagiert sich als Behandlungskoordinator und Patientendatenzentrale. Er achtet mehr auf präventive Leistungen und Reha-Bedarf.…

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