Mini-Jobs bereichern Praxis
Ein kleiner Wermutstropfen zu Beginn: Die Pauschalabgaben des Arbeitgebers betragen bei geringfügig Beschäftigten künftig 25 % statt zuvor 20 %. Von den 25 % entfallen 12 % auf die Rentenversicherung, 11 % auf die Krankenversicherung - bei einer zweiprozentigen Pauschalsteuer (diese kann der Arbeitnehmer nicht bei der Steuererklärung geltend machen). Damit das Verfahren unkompliziert bleibt, soll der gesamte Pauschalbetrag an eine gemeinsame Einzugsstelle bei der Bundesknappschaft überwiesen werden, die die Gelder dann an die entsprechenden Empfänger verteilt.
Des Weiteren gibt es aber zahlreiche, attraktive Neuerungen: Die Grenze der geringfügigen Beschäftigung wird von 325 auf 400 Euro…
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