Mit Video höher steigern?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
In der Gebührenordnung kommt die Video-Endoskopie nicht vor, die Versicherungen gehen deshalb im Allgemeinen davon aus, dass eine normale Endoskopie ausreichend ist. Dieser Ansicht sind auch die Beihilfestellen. Sollten Sie einen im Zustand des Patienten liegenden Grund für eine Video-Endoskopie sehen und eine normale Endoskopie nicht ausreichend sein, müsste dies entsprechend erläutert werden.
Auch ein sehr teures und sicher dann auch besonders gutes Ultraschallgerät begründet für sich allein noch keine höhere Abrechnungsmöglichkeit. Grundsätzlich unterscheidet die Gebührenordnung also nicht nach den…
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