Muss ich den Partner informieren?
Antwort von Professor Dr. jur.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am OLG,
München:
Die Frage des Bruchs ärztlicher Verschwiegenheit nimmt in unseren immer "durchsichtiger" werdenden Zeiten ständig an Bedeutung zu. Ohne exakte Einhaltung dieser Verschwiegenheit kann kein öffentliches Gesundheitswesen ordnungsgemäß funktionieren. Der Gesetzgeber hat deshalb den Bruch der Verschwiegenheit mit empfindlichen Strafen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) bedroht. Darüber hinaus wurden nur ganz vereinzelt gesetzliche Durchbrechungsgebote geschaffen, wie etwa die Meldepflicht nach dem Geschlechtskrankheiten-, dem Bundesseuchen-, oder dem Schwangerschafts-Konflikt-Gesetz u.a.m.…
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