Muss ich Schweinegrippe-Patienten behandeln?

Autor: Prof. Ehlers/det

Dr. J.K., Allgemeinarzt aus D.:

Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) sollen Ärzte, die selbst als chronisch kranke Risikopersonen gelten, keine Patienten mit Schweinegrippe behandeln. Wie ist das umzusetzen? Soll die Behandlung an andere Niedergelassene oder Krankenhausärzte übertragen werden? Was ist mit dem Zentralen Kassenärztlichen Notdienst?

Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
München:


Die Zulassung als Vertragsarzt bewirkt die Verpflichtung, Kassenpatienten im Rahmen des Sicherstellungsauftrages zu behandeln. Der Vertargsarzt darf deren Behandlung nur in begründeten Fällen – also nicht willkürlich – ablehnen, da er sich sonst der Verletzung seiner Pflichten als Vertragsarzt schuldig machen kann (§ 13 Abs. 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Nach der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung kommen als Gründe für eine Weigerung insbesondere in Betracht: Nichtbefolgung ärztlicher Anordnung, Überlastung des Arztes, erstrebte, systematische fachfremde Behandlung,…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.