Muss mein Nachfolger Mietanstieg hinnehmen?

Frage von Dr. Edwin Bode,

 

Facharzt für Nervenheilkunde,

 

Potsdam:
Derzeit zahle ich für meine Praxisräume 4 Euro/m2 Miete plus Betriebskosten. Das Mietverhältnis endet am 1.7.2006. Aus Altersgründen möchte ich jetzt die Praxis an einen Nachfolger übergeben. Darf der Vermieter jetzt von meinem Nachfolger 9 Euro/m2 für die Praxisräume verlangen?

Antwort von Wolfgang Diede,

Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Ein gewerblicher Mietvertrag (hierzu zählt insbesondere auch der Mietvertrag über eine Arztpraxis) unterliegt weitestgehend der Vertragsfreiheit, das heißt der Freiheit des Einzelnen, seine Lebensverhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten. Diese Freiheit ist zwar nicht grenzenlos und unterliegt den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung. Diese gebietet jedoch, nur bei einem sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewicht entgegenzuwirken, das heißt bei einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Ob ein solches krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, kann nur vor Ort…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.