Neuer Onkologievertrag ist in Kraft
„Positiv ist, dass die Zusätze bezüglich der flächendeckenden onkologischen Versorgung der Patienten aufgenommen wurden. Wir sind sehr gespannt, wie dies in der Praxis umgesetzt werden wird, und werden dies sehr genau verfolgen“, erklärt Dr. Dimitrios Chatsiproios, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes niedergelassener gynäkologischer Onkologen (BNGO).
Mindestmengen legen die Hürde zu hoch?
Das Problem der Onkologievereinbarung sind Mindestmengen, die Ärzte nachweisen müssen, um an der qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten teilnehmen zu dürfen:
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Hämatologie und internistische Onkologie: Betreuung von…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.