Neues Eldorado für Steuerfüchse?

Autor: Christina Anastassiou

Galt der geschlossene deutsche Immobilienfonds früher als das Steuersparmodell schlechthin unter Ärzten, bringt er mittlerweile nur noch rund 20 Prozent Verlustzuweisungen. Seit Juni scheinen jedoch wieder paradiesische Zustände für Steuerfüchse zu herrschen: Die ersten hiesigen Immobilienfonds mit 70-prozentigen Verlusten sind auf dem Markt. Ihr Konzept - das so genannte Erbbaurechtsmodell - ist ebenso clever wie umstritten.

Das Prinzip: Die Fondsgesellschaft kauft das Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück für maximal 99 Jahre zu

nutzen oder zu errichten. Ein für die Branche bahnbrechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. September 2003 (Az.: IX

R 65/02) erlaubt es, die Erbbauzinsen komplett im Voraus zu zahlen und sofort als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Bislang ließen sich nur kontinuierlich überwiesene Zinsen beim Finanzamt geltend machen - Kleckerbeträge gegenüber der Einmalzahlung. Der Vergleich zum herkömmlichen geschlossenen Immobilienfonds belegt die Tragweite des Urteils: Dieser kauft nämlich das Grundstück und kann die Anschaffungskosten steuerlich nicht geltend…

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