Nicht in den Praxisräumen
Brenzlig wird es, wenn über die Ernährungsberatung hinaus den Patienten auch Diät-Produkte angeboten werden und keine eindeutige Trennung der ärztlichen Tätigkeit und des Verkaufs vorgenommen wird. In diesem Fall würde nämlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Selbst wenn eine solche „gewerbliche Ernährungsberatung“ außerhalb der Sprechstunde in den Praxisräumen stattfindet, verstößt dies gegen die Berufsordnung (BOÄ). Denn Ärzte dürfen einer gewerblichen Tätigkeit nicht im Zusammenhang mit der Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nachgehen. Im Falle der Ernährungsberatung plus Produktverkauf wird den „Kunden“ aber nicht verborgen bleiben, dass sie sich in einer Arztpraxis befinden und…
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