Nicht nur für IGeL unentbehrlich

Autor: rau

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind in der GOÄ schon seit Jahren gebührenrechtlich nicht mehr erfasst worden, ebenso fehlen die "Besonderen Therapierichtungen". Theoretisch kein Problem: Wenn eine Leistung nicht in der GOÄ enthalten ist, ist analog einer in der GOÄ

 

angeführten Leistung abzurechnen. Im Alltag weist die Analogbewertung aber einige Tücken auf ...

Nicht selten stehen Krankenversicherungen auf dem Standpunkt, dass sie nur in der GOÄ aufgeführte Leistungen erstatten müssten. Neu entwickelte Methoden erstatten sie allenfalls "aus Kulanz". Es liegt nahe, dass manche Ärzte die Auseinandersetzung scheuen, "obwohl höchstrichterliche Urteile die Rechte der Versicherten auf zeitgemäße medizinische Versorgung bestätigen und die PKVen zur Kostenerstattung verpflichten", erklärt Hildegard Fuchs. Seit 15 Jahren berät und unterstützt sie Ärzte bei der richtigen Abrechnung vor allem von Naturheilverfahren und Komplementärmedizin. Ihrer Erfahrung nach verlassen sich viele Ärzte lieber nur auf das von der Bundesärztekammer erstellte Verzeichnis der…

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