Notarzt erklärt Lebende für tot
Der Kollege hatte am Kiefer „Totenstarre“ festgestellt und war auf Grund der Auffindesituation davon ausgegangen, dass die Frau eines nichtnatürlichen Todes gestorben war. In solchen Fällen soll laut Leichenschauverordnung verschiedener Bundesländer die Leichenschau abgebrochen und die Polizei verständigt werden. Dies tat der Notfallmediziner. Er verzichtete auf weitere Entkleidung des Leichnams, und damit auf die Chance, sichere Zeichen wie Totenflecken zu entdecken.
Erst der Bestatter <ls />entdeckte Atmung
Als man die Patientin in den Räumen des Bestattungsunternehmens entkleidete, sahen die Kriminalbeamten leichte unregelmäßige Atembewegungen. Sofort alarmierte man erneut den Notarztwagen…
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