Nur aus der Apotheke
Eine privat krankenversicherte Frau litt an Arthritis. Die üblichen Behandlungsmethoden der Schulmedizin brachten keine Besserung. Deshalb unterzog sich die Patientin einer so genannten "automologen Immuntherapie". Ihre Krankenversicherung hatte schon zuvor angekündigt, sie werden die Kosten nicht übernehmen. Auch die Laborkosten für die Herstellung spezieller Arzneimittel für diese Therapie bekam die Versicherungsnehmerin nicht erstattet. Das Unternehmen verwies auf seine Versicherungsbedingungen: Die Rechnung über 6098 DM (3117 €) müsse die Patientin selbst begleichen, weil sie die Medikamente nicht aus der Apotheke bezogen habe. Beim Landgericht Düsseldorf scheiterte die rheumakranke Frau…
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