Frage von Dr. Eckart Krüger
Facharzt für Orthopädie
Frankfurt/Oder:
Die EBM-Nr. 2460 (Mobilisation eines kontrakten Gelenkes in Narkose oder Regionalanästhesie als selbständige Leistung) wurde bisher von mir bei der Behandlung vorwiegend kontrakter Schultergelenke (Frozen shoulder) abgerechnet. Als Regionalanästhesie wurde das Schultergelenk entweder mit einem Lokalanästhetikum z.B. Xylonest® intraartikulär aufgefüllt oder der Schulterbereich durch das Umspritzen des N. subscapularis mit einem Lokalanästhetikum anästhesiert.
Die KV Brandenburg streicht den Orthopäden nun ab 1/99 diese Nr. als fachfremde Leistung. Grundlage dieser Auffassung ist der Kommentar im Wezel/Liebold dazu. Hier wird vorausgesetzt, daß ein Anästhesist in Form einer Narkose oder hohen Plexusanästhesie die geforderte Regionalanästhesie erbringt. Bisher wurde die Nr. 2460 in Verbindung mit der Nr. 451 erbracht und abgerechnet. Ich bin weiter der Auffassung, daß auch mein oben geschildertes Vorgehen die geforderte Regionalanästhesie erfüllt.
Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:
Die Leistungslegende der Nummer 2460 EBM lautet wie folgt: "Mobilisierung eines kontrakten Kiefer-, Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks in Narkose oder Regionalanästhesie, als selbständige Leistung."
Die Leistungslegende erfordert zumindest eine Regionalanästhesie. Dies bedeutet aber nicht, daß diese Anästhesie durch einen Anästhesisten erfolgen muß. Eine Regionalanästhesie ist sowohl bei einer Infiltrationsanästhesie gegeben als auch bei einer Leitungsanästhesie. Deshalb ist der Leistungsinhalt auch erfüllt, wenn der Arzt nach Nummer 2460 EBM eine Infiltrationsanästhesie vornimmt. Entgegen der Auffassung…