Qualitätsmanagement: Viele Kollegen im Zeitplan
Bereits seit Januar 2004 schreibt das Sozialgesetzbuch (SGB) V den Vertragsärzten vor, dass sie ein praxisinternes QM umzusetzen haben (geregelt in § 135a SGB V). Seit Januar 2006 gilt außerdem die Richtlinie des G-BA, in der festgelegt ist, welchen Regeln und welchem Zeitrahmen das QM in den Arztpraxen zu folgen hat. Denn der G-BA wurde per Gesetz (§ 136a SGB V) damit beauftragt, die entsprechenden einheitlichen Anforderungen und Maßnahmen zu bestimmen. Vorgesehen sind laut G-BA-Richtlinie drei Phasen:
- Phase: Planung (hierfür hatten die Ärzte bis Ende 2007 Zeit),
- Phase: Umsetzung (die darf bis 2009 dauern),
- Phase: Überprüfung mit Selbstbewertung und Zielkontrolle (1 Jahr).
2010 muss das…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.