Qualitätsmanagement: Viele Kollegen im Zeitplan

Autor: det

Der Countdown für die Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements (QM) läuft. In diesem Jahr hat die Umsetzungsphase begonnen, die Planungsphase müsste nach einer Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) schon abgeschlossen sein. Wie ist der Stand der Dinge, was droht Praxen, die hinterherhinken?

Bereits seit Januar 2004 schreibt das Sozialgesetzbuch (SGB) V den Vertragsärzten vor, dass sie ein praxisinternes QM umzusetzen haben (geregelt in § 135a SGB V). Seit Januar 2006 gilt außerdem die Richtlinie des G-BA, in der festgelegt ist, welchen Regeln und welchem Zeitrahmen das QM in den Arztpraxen zu folgen hat. Denn der G-BA wurde per Gesetz (§ 136a SGB V) damit beauftragt, die entsprechenden einheitlichen Anforderungen und Maßnahmen zu bestimmen. Vorgesehen sind laut G-BA-Richtlinie drei Phasen:

  1. Phase: Planung (hierfür hatten die Ärzte bis Ende 2007 Zeit),
  2. Phase: Umsetzung (die darf bis 2009 dauern),
  3. Phase: Überprüfung mit Selbstbewertung und Zielkontrolle (1 Jahr).

2010 muss das…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.