Rapport ans BMG: Wie viel verdienen die Ärzte?

Autor: REI

Vierteljährlich soll jetzt der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband das Bundesgesundheitsministerium über die Entwicklung der Vergütungen und Leistungen der Vertragsärzte informieren.

Außerdem muss der Ausschuss schon zum 30.6.2010 statt erst zum 31.12.2010 einen Bericht über die Honorarreform 2009 und die Auswirkungen in den einzelnen KVen und Arztgruppen vorlegen. Das BMG will so Korrekturbedarf erkennen und auch sehen, wie die Steuerung des Niederlassungsverhaltens über Preisanreize ab 2010 klappt. Die Vorgabe gehört zu Gesetzesänderungen, die der Bundestag im Zuge der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes mitbeschlossen hat.

Geklärt wurde auch die Verarbeitung von Patientendaten in privatrechtlichen Rechenzentren bei Verträgen ohne KV-Beteiligung (§ 73b, 73c, 140a SGB V). Der Gesetzgeber erlaubt diese Datenverarbeitung auf einem Standard, wie er auch für die dem…

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