SCHUFA-Meldung droht
Ein Kontoinhaber hatte dagegen geklagt: Die Bank werfe ihm quasi eine Straftat vor und verbreite "unrichtige Tatsachenbehauptungen". Das Oberlandesgericht Frankfurt billigte das Vorgehen der Bank. Weil der Kunde ständig seinen Kreditrahmen überzog, habe sich die Bank mehrfach bei ihm beschwert. Obwohl er also gewusst habe, dass sein Kredit bereits ausgeschöpft war, habe er weiter seine Karte benutzt und durch zahlreiche Verfügungen das Konto noch mehr überzogen. Das sei "Kreditkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Kontoinhaber". Wenn die Bank dies der SCHUFA melde, behaupte sie nichts Falsches. "Nicht vertragsgemäßes Verhalten" ihrer Kunden dürfe sie bei der SCHUFA anzeigen. Mit dem…
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