Selbstbestimmung bei den Gendaten

Autor: AFP/mic

Wie für die persönlichen Daten sollen auch die Gendaten geschützt werden. Die vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte für ein Gendiagnostik-Gesetz sehen vor, dass entsprechende Untersuchungen nur nach Einwilligung durch den Betroffenen erfolgen sollen.

Für welche Zwecke Gentests vorgenommen werden dürfen, will die Bundesregierung in einem neuen Gesetz regeln. Denn solche Untersuchungen, die über Abstammung oder Erbkrankheiten Auskunft geben, gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Und vieles, was derzeit gemacht wird, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.

Nach den vom Kabinett gebilligten Eckpunkten soll es ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ähnlich wie beim sonstigen Datenschutz auch in der Gendiagnostik geben. Jeder soll frei entscheiden können, ob er die eigenen genetischen Befunde kennt oder nicht. Entsprechende Untersuchungen sollen nur vorgenommen werden, wenn die Betroffenen "rechtswirksam" eingewilligt haben. Nur sie…

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