Senior, Junior, 2 Standorte – droht Gewerbesteuer?
<break-end />Dr. N. B., praktischer Arzt in R.:
Wir haben Anfang 2007 eine orts<discretionary-hyphen />übergreifende Gemeinschaftspraxis gegründet. Ich bin seit 20 Jahren niedergelassen, der Kollege seit vier Jahren. Ziel ist meine Anstellung beim Kollegen, die beiden Standorte sollen erhalten bleiben. Geht das bei Gebietsgleichheit, ohne Gewerbesteuer zahlen zu müssen? Muss ich weiter die bisherige Stundenzahl arbeiten?
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:
Die überörtliche Gemeinschafts<discretionary-hyphen />praxis ändert nichts an der Mitwirkungspflicht bei der Sicherstellung. Grundsätzlich geht man von einer Vollzeittätigkeit von ca. 40 Stunden pro Woche aus,…
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