So klappt die Abrechnung

Autor: det

Für die reisemedizinische Beratung kommt die GOÄ-Nr. 3 in Frage. Die darf allerdings nicht neben einer Impfziffer stehen. Hausarzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerhard Bawidamann verrät, wie er das Problem löst.

Impfstoffe für Auslandsreisen wie z.B. die gegen Hepatitis, Typhus und Cholera hat der Kollege normalerweise nicht in der Praxis vorrätig, sondern bestellt sie oder rezeptiert sie und lässt sie vom Reiselustigen in der Apotheke besorgen, nachdem klar ist, was genau gebraucht wird. Das mag manchen nicht "kundenfreundlich" erscheinen, doch dem bayerischen Allgemeinarzt ist das Risiko einfach zu groß, dass teure Impfstoffe verderben könnten. Außerdem müssten sie ansonsten längere Zeit vorfinanziert werden. Dr. Bawidamann hält es für absolut zumutbar, dass der zuvor reisemedizinisch Beratene zur Impfung noch einmal in die Praxis kommt. Bei dieser Vorgehensweise ist mithin "automatisch" das…

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