Steuervorteil weg
Die Regierung hat bereits im letzten Jahr die Abschreibungsmöglichkeiten bei den geschlossenen Fonds rückwirkend zum 10. November gekippt. Bis zu diesem Datum konnten Anleger Verluste aus den Beteiligungen mit ihren positiven Einkünften verrechnen und ihr zu versteuerndes Einkommen dementsprechend senken.
Alle, die erst ab dem 11. November 2005 Anteile an geschlossenen Fonds erworben haben oder noch erwerben, müssen auf diesen Steuervorteil verzichten. Lediglich bei den Schiffsfonds bleibt durch die Tonnagesteuer ein steuerlicher Vorteil erhalten.
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