Leichenschau Totenschein vs. Obduktion
In Deutschland liegt die Regelung des Friedhofs- und Bestattungsrechtes und damit auch der Leichenschau in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer (Art. 70 Abs. 1 GG). Somit bestehen für jedes Bundesland unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, die das Leichenschauwesen regeln. Dadurch existieren auch in fast allen Bundesländern verschiedene Todesbescheinigungen. Diese gleichen sich inzwischen inhaltlich weitgehend, weisen aber z. T. länderspezifische formale Eigenheiten auf.
Allen Bundesländern gemein ist jedoch, dass bei jedem Todesfall eine Leichenschau durch einen Arzt vorgenommen werden muss. Diese ärztliche Aufgabe ist grundsätzlich nicht delegierbar.
Sowohl laut sächsischem als…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.