Ulla Schmidt darf Ärzten „Geiselhaft“ nachsagen
Ein einzelner Arzt sei durch die mehrfache Äußerung der SPD-Politikerin „nicht als Individuum betroffen“ und könne schon deshalb auch keinen Unterlassungsanspruch geltend machen, urteilte der 14. Zivilsenat des OLG Karlsruhe am letzten Freitag (Az.: 14 U 11/07).
Der niedergelassene HNO-Arzt Dr. Thomas Rossbach wollte Schmidt die unter anderem in einem Rundfunk-Interview geäußerte Behauptung verbieten lassen, Ärzte würden durch Proteste mit Praxisschließungen „Patienten in Geiselhaft“ nehmen, und zwar „für Forderungen nach mehr Geld“. Dr. Rossbach hatte am nationalen Protesttag in Berlin teilgenommen.
Das OLG sagte, es könne „dahingestellt bleiben, ob die beanstandeten Äußerungen bei der…
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