Verbot für reitende, rauchende Cowboys?
Beide Länder müssen nach Mitteilung der Brüsseler vom 1.2. innerhalb von zwei Monaten in Brüssel erläutern, warum sie das einschlägige EU-Recht trotz der am 31. Juli 2005 dafür abgelaufenen Frist immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Ist die Kommission mit den Antworten nicht zufrieden, kann sie gegen die Mitgliedstaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben.
Bereits im vergangenen Oktober hatte die Kommission die Regierungen schriftlich ermahnt, die Richtlinien umzusetzen. Die jetzt in Brüssel aufgesetzten "begründeten Stellungnahmen" stellen den letzten Verfahrensschritt vor der EuGH-Klage dar. Die im Jahr 2003 beschlossene Richtlinie verbietet die Werbung…
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