Vogelgrippe: Vierbeiner dürfen sich wieder freier bewegen
In den Beobachtungsgebieten Bayerns und Baden-Württembergs könne das freie Umherlaufen der Hunde und Katzen von den zuständigen Behörden wieder genehmigt werden, teilte das baden-württembergische Umweltministerium am 20.3. in Stuttgart mit. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die strenge Regelung für die Haustiere in einer Beobachtungszone in der Nähe von Mannheim aufgehoben.
In dem Bereich von zehn Kilometern um den Fundort eines mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 infizierten Tieres sollte eigentlich auch die Hauspflicht für Katzen und der Leinenzwang für Hunde gelten. Nach der Bundesverordnung dürfen die zuständigen Behörden aber Ausnahmen genehmigen. Die strengen Regelungen gelten allerdings weiter…
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