Vorsicht vor verschenkten Dienstfahrten
Nach der neuen Regelung für Dienstwagen, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 gelten soll (der Bundesrat hatte bei Redaktionsschluss noch nicht zugestimmt), kann für den Praxis-Pkw die so genannte 1%-Regelung nur noch angewandt werden, wenn der Dienstwagen auch zu 50 % betrieblich genutzt wird. Durch die 1%-Regelung konnte bisher der private Nutzungsanteil monatlich mit 1% des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt werden. Alle übrigen Kosten wurden als Betriebsausgaben abgezogen. Die Regelung umfasste auch Pkws, die zum „gewillkürten Betriebsvermögen“ gehörten, also nur zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt wurden.
Fahrten strikt vom <ls />Heimweg trennen
Den…
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