Vorteile der überörtlichen Kooperation
Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen,
München:
Mit der überörtlichen Gemeinschaftspraxis kann der Einzugsbereich der behandelten Patienten vergrößert und die Arbeitskraft der beteiligten Ärzte besser verteilt werden. Dies gilt auch für das Personal, das unter erleichterten Bedingungen (Arbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Steuerrecht) an beiden Praxisstandorten eingesetzt werden kann. Durch die Außendarstellung der überörtlichen Praxis ist auch die Patientenbindung an beiden Standorten höher und es kann eine Abwanderung leichter vermieden werden.
Die Arbeitszeitgestaltung der beteiligten…
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