Was sich in der Praxis ändert
Die Aut-idem-Regelung sieht vor, dass der Apotheker im Regelfall substituiert und ein preisgünstiges Präparat aus dem unteren Preisdrittel (alternativ: zumindest eines der fünf preiswertesten Präparate) abgibt x96 es sei denn, der Arzt verordnet selbst entsprechend preiswert. Der Arzt kann auch nur den Wirkstoff aufschreiben.
Die GKV-Spitzenverbände sind gesetzlich verpflichtet, jeweils für ein ganzes Quartal die oberste Linie für das untere Preisdrittels für alle Wirkstoffe im generikafähigen Markt bekannt zu geben. Stichtag dafür ist jeweils der erste Tag des letzten Monats vor Quartalsbeginn. Ob dies schon der 1. März für das zweite Quartal 2002 sein kann, besprechen die…
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