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Seit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, welches seit August dieses Jahres in Kraft ist, muss die GKV binnen drei Tagen nach Eingang eines Antrags über eine Kostenübernahme entscheiden oder eine Verzögerung schriftlich begründen. Tut sie dies nicht, gilt der Antrag als (fiktiv) genehmigt.
Quelle: Pressemitteilung – Bionorica ethics