Welche Maßstäbe der MDK ansetzt
Die Feststellung und Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (AU) erfordern „besondere Sorgfalt“, wie es in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien geschrieben steht (vgl. auch www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf). AU liegt immer dann vor, wenn der Versicherte die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausüben kann.
Die zuletzt ausgeübte <forced-line-break />Tätigkeit entscheidet
Das heißt, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist entscheidend für die Beurteilung, ob eine AU vorliegt oder nicht. Bei einem gelernten Maurer beispielsweise, erklärt Allgemeinärztin Zieglmeier, der in den letzten Jahren…
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