Wer haftet für Missmanagement in der KV?

Autor: Michael Reischmann

Wenn in einer KV etwas schief läuft, dürfen die Mitglieder das mit ihrem Geld ausgleichen. Siehe Hessen. In der KV-Bezirksstelle Darmstadt wurden die Notdienstzentralen vom KV-Buchhalter um

 

220 000 Euro betrogen. Dann wurden 800 000 Euro Nachzahlungen und Säumniszuschläge für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Wofür der KV-Geschäftsführer den bezahlten Dauerurlaub antrat ...

Rückblick: Anfang 2001 entdeckte die KV-Bezirksstelle Darmstadt (rund 1700 Mitglieder), dass der für 18 Notdienstzentralen zuständige Buchhalter diese um etwa 220 000 Euro erleichtert hatte. Bis zum Jahr 1993 wurden frisierte Rechnungen zurückverfolgt, außerdem hatte der Mann nicht genehmigte Arbeitsaufträge an eine Firma vergeben, die auf seine Ehefrau angemeldet war. Der Betrug flog zufällig auf: Der Buchhalter hatte anlässlich einer Versetzung eine Tüte mit Unterlagen im Büro stehen lassen. Der Mann wurde fristlos entlassen. Seinem Chef, dem Buchhaltungsleiter, wurde auf Grund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs fristgerecht gekündigt.

Drei Mitarbeiter mussten gehen

Die…

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