Werbeverbot für vermeintlich heilenden Magnetschmuck

Autor: AFP

Werbung für angeblich gesundheitsfördernden Magnetschmuck ist unzulässig. Eine therapeutische Wirkung solcher Schmuckstücke sei "wissenschaftlich umstritten und keinesfalls bewiesen", urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 14. Juli veröffentlichten Beschluss.

Der Wettbewerbssenat untersagte damit einem Anbieter, im Internet für magnetischen Schmuck unter Hinweis auf dessen angeblich therapeutischen Effekt Reklame zu machen. (Az. 4 W 70/05)

Die Richter befanden, durch eine solche Werbung werde der Eindruck erweckt, dass der Schmuck bei ständigem Tragen auf natürliche Weise gesundheitsfördernd wirke und darüber auch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorlägen. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen; daher sei die Reklame wettbewerbswidrig. Vielmehr müsse in der Werbung darauf hingewiesen werden, dass die therapeutische Wirkung fachlich umstritten sei.

Zugleich hob das Gericht hervor, wenn die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht…

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