Werden die Patienten jetzt nach Deutschland pilgern?
Eine Dienstleistungsrichtlinie für den europäischen Binnenmarkt gibt es ja schon länger. Aber die zählt eben nicht für Gesundheitsdienstleistungen, sagte Dr. Dieter Kraus, Kabinettschef des Präsidenten des EuGH, auf dem MedCongress in Baden-Baden. Bisher musste die europäische Rechtsprechung Fälle klären, in denen Patienten sich lieber in einem anderen EU-Land behandeln ließen, etwa wegen zu langer Wartezeiten im Heimatland. Immer wieder ging es um die Frage: Muss die Krankenversicherung die Kosten übernehmen? Mit dem neuen Richtlinien-Vorschlag „über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüber<discretionary-hyphen />schreitenden Gesundheitsversorgung“ – KOM(2008)<thin-space />414 –…
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