Wie bezahlen?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Sofern Herr Dr. Wiederholt nicht Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen" ist, ist er an den Gehaltstarifvertrag nicht gebunden. Er kann in einem eigenständigen Arbeitsvertrag die Arbeitsbedingungen regeln und auch einvernehmlich mit der Helferin das Gehalt festlegen. Er ist nicht verpflichtet, die Gehaltsstufe nach der tariflichen Gehaltstabelle für Arzthelferinnen zu wählen, die dem entsprechenden Berufsjahr zugeordnet ist. Die 10-jährige Pause der Arzthelferin dürfte zu einer gewissen Einlernzeit führen, die Herr Dr. Wiederholt aus Vergütungssicht berücksichtigen kann.…
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