Wie Niedergelassene sich ausplündern
Bei der Kalkulation des neuen EBM ist mit einem Punktwert von 5,11 Cent gerechnet worden. Der wird allerdings praktisch nirgendwo in Deutschland wirklich bezahlt, weil die Punktwerte regional zwischen KVen und Kassen vereinbart oder bei Nichteinigung vom Schiedsamt festgelegt werden. Und da waren die Kassen eben nicht bereit, 5,11 Cent rauszurücken.
Folglich sind die ambulanten Leistungen im Vergleich zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation, die die Kassen auf Bundesebene mitgetragen haben, unterfinanziert. Aber um wie viel? Um das zu verdeutlichen, hat MT-Autor Dr. Gerd W. Zimmermann, der in Hessen stellv. KV-Vorsitzender ist, von seiner KV eine Musterrechnung machen lassen. Und die geht…
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