Wie rechnet eine GP plausibel ab?

Dr. Hubertus Steinkuhl,

Allgemeinmediziner in Menden:

 

Wer soll in einer Gemeinschafts­praxis die Wiederholungsrezepte unterschreiben? Wird bei Plausi-Prüfungen die Zeit durch die Anzahl der Partner geteilt oder wird jeder Arzt anhand seiner lebenslangen Arztnummer (LANR) geprüft? Wie soll der Weiterbildungsassistent seine Leistungen kennzeichnen?

 

Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:

Im Zeitalter der LANR, mit der jede abgerechnete Leistung zu kennzeichnen ist, kann überprüft werden, welcher Arzt welche Leistung erbracht hat. Leistungen, deren Abrechnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen (Chirotherapie; Sonographie) kann nur der jeweils befugte Arzt abrechnen.
Wiederholungsrezepte als alleinige Leistung sollten die große Ausnahme sein und deren Unterzeichnung möglichst aufgeteilt werden. Die Modalitäten der Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Plausibilität bestimmen die jeweiligen regionalen Prüfvereinbarungen. Grundsätzlich gilt eine Gemeinschaftspraxis nach außen – und damit für die Prüfung –
als eine…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.