Wie wird der Gewinn gerecht verteilt?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
München:
Uns ist nicht ganz klar, warum die Partnerin 50 % der Praxisanteile übernimmt, wenn sie ihre Arbeitsleistung von xbc nicht erhöhen will. Üblicherweise entsprechen die Vermögensverhältnisse denjenigen der Tätigkeitsanteile, also in der Regel
50xa0:xa050. Dann steht auch jedem der Gewinn je zur Hälfte zu.
Will man eine Disparität, muss der Praxisgewinn in einen Tätigkeits- und Kapitalvergütungsteil getrennt werden. Ersterer wird für die erbrachte Arbeitsleistung in der Gemeinschaftspraxis, Letzterer für die Kapitalgeberfunktion und für den Vorhalt der Praxisgrundlagen (ideeller und materieller Wert) vergütet. Üblicherweise…
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