Zählt die Praxis doch nicht zum Zugewinnvermögen?
Die Ex-Frau des Tierarztes hatte zwar schon Unterhalt zugesprochen bekommen, verlangte nun aber vor Gericht außerdem noch den Ausgleich des Zugewinns während der Ehe. Und dieser sollte auch den Praxiswert samt Goodwill beinhalten. Das OLG Oldenburg nahm den Zugewinn der beiden Ehepartner während ihrer Ehe tatsächlich auf. Ließ den Praxiswert jedoch außen vor. Die Begründung der Richter: In Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2002 handele es sich hierbei um eine „Partizipation eines Unterhaltsberechtigten an einer Vermögensposition in zweifacher Weise“.
Praxisanteil + Unterhalt: Ex-Frau doppelt bezahlt?
Da die Ex-Gattin des Tierarztes bereits nacheheliche…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.