Besser das Nichts als die DAK-Gesundheit

Kolumnen Autor: Dr. Robert Oberpeilsteiner

Ein Krankentransportwagen mit medizinisch-fachlicher Betreuung oder doch mit Personal der Müllabfuhr? Dass die Bürokratie auch für Ärzte eine lästige Angelegenheit ist, musste Dr. Robert Oberpeilsteiner jetzt am eigenen Leib erfahren.

Ich war gerade mit dem Nichts beschäftigt. Richtig. Nicht mit nichts. Sondern mit dem Nichts. Es gibt ein, na ja, ziemlich verrücktes, Sachbuch von Jim Holt, einem US-amerikanischen Journalisten, das sich mit nichts anderem befasst als dem Nichts. "Wie soll ich mir das Nichts vorstellen, falls es das wirklich gibt?" – ist der Grundtenor des Buchs. Ich lese es gerade. Ich glaube jetzt zu wissen, auch wenn es um nichts geht, was dies bedeutet.

In diese Selbstfindungsphase hinein platzte ein Schreiben der DAK-Gesundheit. Es begann völlig harmlos. "Sehr geehrte Herr Dr. Oberpeilsteiner ..." Na ja, dachte ich, da ist man ganz schön fortschrittlich in Sachen Gender. „Sehr geehrte Herr“ finde ich genial einfach. Unterkühlt androgyn und dennoch bedeutend lässiger als "Herr Professorin", wie es die Uni Leipzig praktiziert.

»Krankentransport mit dem Personal der Müllabfuhr?«

Aber dann brauchte ich schnell eine Tasse Kaffee. "Sie haben bei Ihrer Patientin eine Verordnung für Krankenbeförderung ausgestellt mit Beförderungsmittel KTW, notwendiger medizinisch technischer Ausstattung ›Tragestuhl‹ und keinerlei Kennzeichnung bei medizinisch-fachlicher Betreuung." So weit, so schlecht. Normales Behörden-Kauderwelsch. Regt einen nach dreißig Jahren Kassen-Erfahrung nicht mehr auf. Doch dann kam der Satz, der bei mir, wie man in Bayern sagt, das Kraut ausschüttete. Er lautete: "Diese Konstellation gibt es nicht."

Moment mal! Natürlich konnte der Sachbearbeiter, der mit "Team Leistungsbearbeitung" unterschrieben hatte, nicht wissen, welche Lektüre ich zurzeit bevorzuge. Dass ich quasi ein Spezialist für Dinge geworden bin, die es nicht gibt. Aber er hätte wenigstens wissen müssen, wenn ich einen Krankentransportwagen bestelle, dann meine ich auch einen Krankentransportwagen. Also keinen Abschleppdienst, nicht den netten jungen Mann von der Wäschereinigung und auch keinen Pizza-Service. Und ja, auch keinen BTW, den die DAK in diesem Fall großzügig genehmigte, was Behinderten-Transportwagen heißt, wie ich nachträglich googelte. Wenn ich KTW draufschreibe, sollte, verdammt noch mal, auch ein KTW drin sein.

Was war denn eigentlich vorgefallen, dass ich mich so echauffiere? Nur das, was bei uns schleichend Tag für Tag vor sich geht. Diesmal geht es um den kleinen grauen Schein, den man braucht, wenn man einen Patienten ins Krankenhaus transportieren lassen will, die sogenannte Verordnung für Krankenbeförderung. Aus einer simplen Handlungsanweisung für Sanitäter ist dank Kontrollwahn der Kassen im Laufe der Zeit ein bürokratisches Monster geworden. Man kann es nicht anders nennen.

Früher musste man einfach ein DIN-A-5-Formular unterschreiben und damit hatte es sich. Mittlerweile sind auf dem gleichen Format drei Paragraphen vom Sozialgesetzbuch V untergebracht und einundvierzig Kästchen – ich habe nachgezählt – wahlweise anzukreuzen, was mich an unzählige Multiple-Choice-Prüfungen erinnert.

»Wahnsinn! Da weiß man erst, was man nicht weiß«

Dem Bayerischen Roten Kreuz scheint die Problematik dieses Formulars übrigens seit Langem bewusst zu sein, denn es hat eine "Entscheidungshilfe für die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung" ins Netz gestellt. Schön übersichtlich mit farbigen Bildern der Autos, den Ausstattungen, der Qualifikation des Personals und nützlichen Hinweisen für den tumben Doktor zum Ausfüllen des Transportscheins. Wahnsinn! Da weiß man erst, was man nicht weiß.

Bei meinem Transportschein, ich gebe es ja zu, war mir das letzte Kästchen dann schlicht zu viel gewesen. Es war überschrieben mit "Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig:" und den Wahlmöglichkeiten "nein" oder "ja, folgende". Ich ließ beides unangekreuzt. Da ich mir nicht vorstellen konnte, dass ein Krankentransportwagen etwa mit Personal der Müllabfuhr besetzt wird, war das Ganze für mich unnötig, quasi bürokratisch doppelt gemoppelt.

Weil ich früher selbst Notarzt gefahren bin, kenne ich mich ohnehin mit den diversen Transportmöglichkeiten ein bisschen aus. So weiß ich auch, dass diese Fahrzeuge medizinische Technik an Bord haben und keine Kfz-Werkzeugkoffer. Daher war ich schon überrascht, als mir die DAK dies alles noch einmal schriftlich aufzählte. "KTW kann nur bei notwendiger medizinisch-fachlicher Betreuung während der Fahrt verordnet werden, z.B. Betreuung durch Sanitäter, notwendige medizinische Einrichtung im Wagen (Monitoring, Sauerstoffversorgung aus dem Wagen etc.)."

Arrrgh! Sag ich doch. Sonst hätte ich doch diese Notfallkiste gar nicht angekreuzt! Ich habe mittlerweile den stillen Verdacht, dass meine Verordnung von einem Schreibroboter ausgeführt wurde. Es soll ja so was geben. Ich möchte daher die DAK bitten, komplexe Themen wie die Genehmigung von ärztlichen Verordnungen wie früher von Angestellten bearbeiten zu lassen, statt von digitalen Klonen.

Denn der/die würde sicher einfach zum Telefon greifen und die Sache wäre geklärt, liebe DAK-Gesundheit. Ja, Gesundheit, alle miteinander! Da werde ich mich doch lieber wieder mit dem Nichts beschäftigen. Ist lange nicht so schlimm wie die Bürokratie.