Bonus sollte gestrichen werden

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Innovative Testverfahren haben ebenso wie moderne IT die Labormedizin zum Nutzen der Patienten verändert. In den Vergütungsstrukturen hat das aber keinen Niederschlag gefunden.

Die rasanten Strukturveränderungen spiegeln sich bis heute nicht in den Honorarstrukturen wider, klagt der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), Dr. Andreas Bobrowski. Eine Reform sei unabdingbar, andernfalls wirke sich das mittelfristig negativ auf die flächendeckende Versorgung aus.

Geld umschichten in die Qualitätssicherung

Das Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) hat in einem Gutachten acht Optionen für Veränderungen herausgearbeitet. Im Fokus stand dabei, wie wirkungslos gewordene Instrumente der Ausgabensteuerung abgeschafft und frei werdende Mittel zur Honorierung von qualitätssichernden Maßnahmen eingesetzt werden können. Institutsleiter Dr. Thomas Dra­binski präsentierte in Berlin die Optionen.

Ein Vorschlag des IfMDA lautet, das Honorar für die 1090 Labor­ärzte (Kap. 32.2 und 32.3) aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszulösen und in eine extrabudgetäre Vergütung zu überführen. Damit lasse sich der arzt­interne Honorarverteilungskampf beenden, betonte Dr. Drabinski. Laborhonorare für Haus- und Fachärzte sollen in der MGV verbleiben.

Angepeilt ist eine "Aufwertung des laborärztlichen Honorars", d.h. eine Steigerung des ärztlichen Leistungsanteils pro Laborarzt (Nr. 12220 EBM) auf 133 000 Euro. Damit soll der Arztlohn für Labormediziner dem Durchschnitt der Vertragsärzte angepasst werden.

Für Nicht-Labormediziner werden individuelle, arztgruppenbezogene Labor-Pauschalbudgets (Kap. 32.2 und 32.3) vorgeschlagen bei zu definierender Behandlungskapazität und Qualitätssicherungsnachweis. Zu vergüten sind diese Pauschalen innerhalb der MGV unter Berücksichtigung der haus- bzw. fachärztlichen Versorgungsbereiche.

Abstaffelungsquote ist Rasenmähermethode

Abgeschafft werden soll die pauschale Abstaffelungsquote, durch den die angeforderte laborärztliche Vergütung aller Arztgruppen von 100 auf 91,58 % abgesenkt wird. Diese Quote sei "nicht schlüssig" ermittelt worden, Besonderheiten einzelner KV-Regionen blieben unberücksichtigt. Dr. Drabinski nennt es eine „Rasenmähermethode“ zur Preissenkung.

Eine weitere Idee bezieht sich auf den Wirtschaftlichkeitsbonus (Nr. 32001 EBM), der im Jahr 2013 insgesamt 290 Mio. Euro betrug und den nahezu alle Arztgruppen ausgezahlt bekamen. 69 % dieses Geldes floss an Haus­ärzte. Positive Anreize oder Kontrollwirkungen seien bisher nicht nachweisbar gewesen, besagt das Gutachten.

Vorgeschlagen wird deshalb von Dr. Drabinski, den Wirtschaftlichkeitsbonus abzuschaffen und das Geld stattdessen in die Qualitätssicherung zu stecken, z.B. in Pauschalen für digitale Strukturen, für Präanalytik oder die Verbesserung räumlicher und zeitlicher Ablaufstrukturen.


Quelle: Berufsverband Deutscher Laborärzte –
 Pressegespräch