Kollegen, bitte mehr Sorgfalt beim Ausfüllen des Totenscheins!

Speakers' Corner Autor: Christian Schulze

Speakers Corner: Ein Platz für Themen, über die Sie sich aufregen. In dieser Ausgabe beschwert sich Amtsarzt Christian Schulze über die schlechte Disziplin beim Ausfüllen von Toten- und Sektionsscheinen.

Keine Aufgabe der Gesundheitsämter

Eine Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, Toten- und Sektionsscheine auf ordnungsgemäße Ausstellung zu überprüfen und 30 Jahre lang aufzubewahren. So steht es im Brandenburger Bestattungsgesetz. Ich verstehe, dass beim Ausfüllen Fehler gemacht werden, dass vielleicht spät abends oder nachts dann doch ein Kreuzchen vergessen wird. Doch wenn meine Mitarbeiter fehlerhafte oder unvollständig ausgefüllte Totenscheine an den betreffenden Kollegen mit Bitte um Korrektur zurückschicken, führt dies regelmäßig zu Irritationen oder gar zu Verärgerungen.

Ursache sind schlampig ausgefüllte Toten- und Sektionsscheine

Ausgangspunkt für ein Korrekturschreiben ist zum Beispiel, dass Ärzte vergessen, den Sterbeort anzugeben, oder Daten des Verstorbenen unvollständig sind. Sehr häufig ist auch nicht angekreuzt, ob eine Sektion durchgeführt werden soll oder nicht, denn bei einigen Kollegen besteht die irrige Meinung, sie selbst müssten für die Kosten einer Sektion bei ungeklärtem Tod aufkommen. Gelegentlich ist es auch die schlechte Leserlichkeit der ärztlichen Angaben, warum wir Korrekturen erbitten.

Auslöser sind auch unvollständige oder ungenaue Diagnosen. Gelegentlich finden wir kreative Wortschöpfungen oder akronyme Abkürzungen wie Arteritische AnterioreIischämische Optikusneuropathie (AAION) statt richtig Anteriore Ischämische Optikusneuropathie (AION). Oft fehlen die Diagnoseschlüssel bezüglich der Todesursache auch ganz. Diese sind aber besonders wichtig, weil sie an die statistischen Bundes- und Landesbehörden (zum Beispiel das Krebsregister) übermittelt werden müssen.

Der Arzt ist verantwortlich

Offenbar gehen manche Mediziner davon aus, dass das Gesundheitsamt selbstständig fehlende Informationen ergänzen oder Kreuze bei bestimmten Auswahlfeldern setzen kann. Das ist aber nicht der Fall.

Allein der Arzt, der den Totenschein ausfüllt, ist persönlich für die Richtigkeit und Plausibilität verantwortlich. Der Totenschein stellt den letzten amtlichen Dienst eines Arztes an einem Patienten dar. Er ist ein Dokument wie eine Geburtsurkunde. Bitte, liebe Kollegen, nehmen Sie sich einige Minuten Zeit für das Ausfüllen, um in Zukunft eine problemlosere Überstellung der Totenscheine zu bewerkstelligen.

Christian Schulze
Amtsarzt
Landkreis Oberhavel Brandenburg