Bürokratie: So spielen Sie den Antrags-Formular-Ball zurück

Autor: Anke Thomas, Foto: Fotolia/alphaspirit

Die Antragsflut, die täglich Praxen überschwemmt, ist ein großes Ärgernis. Zwei Kollegen haben ein System entwickelt, das Zeit und Nerven schont.

"Liegt eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor – Ja/Nein?" Ein solches Amtsdeutsch würde ein Arzt in der Regel nicht verwenden und vielmehr seitenweise für kleines Geld medizinisch begründen, warum ein Patient nicht arbeiten kann.

 

Diesen Frust tut sich Allgemeinarzt Ruben Bernau nicht an, dreht den Spieß vielmehr um und begründet knapp: Es liegt eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor! Und das funktioniert. 

Geht z.B. ein schriftlicher Ausfüllwunsch einer Kasse ein und es handelt sich nicht um ein Formular der Vordruckvereinbarung, wird das Schreiben kurzerhand mit dem Aufkleber versehen: "Anfragen der GKV außerhalb der Vordruckvereinbarung sind nach GOÄ-Ziffer 75 liquidierbar. Erbitte schriftliche Bestätigung" – postwendend zurück an den Absender. Je nach persönlichem Geschmack geht das natürlich auch mit einem Stempel.

Plötzlich wieder neue  Formulare zur AU im Umlauf

Derzeit sind wieder viele Formulare zur Arbeitsunfähigkeit im Umlauf. Denn wegen der Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bezüglich Hartz-IV-Empfängern und der Ausübung von Tätigkeiten bis zu drei Stunden (Medical Tribune berichtete) wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss neue Formulare angekündigt.

Diese gibt es aber bisher nicht, was einige Stellen offenbar dazu beflügelt, kurzerhand selbst welche zu entwickeln.

 

"Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen", rät Bernau auf dem Seminar "Freude mit Formularen" im Rahmen des 30. Seminarkongresses Norddeutscher Hausärzte. Denn in jedem "echten" offiziellen Vordruck ist in der Regel auch eine Gebührenziffer angegeben, nach der abgerechnet werden darf. Wenn nicht, s.o.: Aufkleber drauf und aus den Augen damit!

Mit Stempel „siehe Anlage“ das Arztleben vereinfachen

Gerade die Arbeitsunfähigkeit (AU) führt in Praxen täglich zu Diskussionen. Die Hausärzte Bernau und Timo Schumacher haben deshalb wichtige Informationen rund um die AU zusammengefasst (siehe Kasten: Tipps und Hinweise zur AU-Bescheinigung).

Ganz wichtig für Schumacher ist der Stempel "siehe Anlage". Der kommt nämlich kräftig bei Reha-Anträgen oder Ähnlichem zum Einsatz, in denen eben einfach auf die erklärenden Anlagen (Diagnosen, Befunde etc.) hingewiesen wird.

Zur Vereinfachung des Schriftkrams ebenso wichtig ist für die Kollegen die Nutzung von Makros der Praxis-EDV. Mit diesen Makros, die automatisch vorgegebene Textbausteine auf kurzen Knopfdruck in ein Dokument einfügen, lässt sich sehr viel Zeit sparen.

In der Regel beinhaltet jede Praxissoftware diese Möglichkeit, lassen Sie sich das per Fernwartung oder Telefon einfach freischalten, rät Schumacher. Zudem kann die Praxis-EDV so auch genutzt werden, um automatisch Dia­gnosen, Untersuchungsergebnisse etc. des Patienten in ein Dokument automatisch einzufügen und bei Bedarf Korrekturen durchzuführen (z.B. nicht Gefragtes zu löschen).

Sich das Beamtendeutsch zu eigen gemacht

Bei diesen Textbausteinen hat Bernau unter anderem auch mal geschaut, was Kassen, MDK, Versicherungen oder andere Träger so schreiben und sich die amtsdeutschen Ausführungen zu eigen gemacht.

Wenn die Antwort des Arztes dann lautet: „Es liegt eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor!“ wird das von der anfragenden Seite verstanden. Warum sich als Arzt also lange mit Erklärungen und Erläuterungen herumschlagen?